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Viele Rentner können Pflegekosten selbst zahlen

Eine Studie des IW kommt zu dem Ergebnis, dass gut 7 von zehn Rentnerhaushalten die Eigenanteile an den stationären Pflegekosten selbst zahlen können.

Ein Gutachten des Instituts der Wirtschaft (IW) im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), rät Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zu einer Vollkaskoversicherung auszubauen. Denn obwohl die Kosten der stationären Pflege stetig steigen, hätten 2023 gut sieben von zehn Rentnerhaushalten die stationären Pflegekosten aus eigener Kraft stemmen können. Der Anteil der finanzkräftigen Haushalte fällt kaum niedriger aus, wenn eine Person bereits zuvor ambulant pflegebedürftig ist. Auch dann wären beinahe zwei Drittel der Haushalte in der Lage gewesen, die einrichtungseinheitlichen Pflegekosten aufzubringen.

Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ist, dass die Betroffenen dafür nicht nur ihr Einkommen, sondern auch auf das in früheren Lebensphasen gebildete Vorsorgevermögen zurückgreifen. Selbst wenn die schuldenfreie und selbstgenutzte Wohnimmobilie einen Großteil des Vermögens ausmacht, muss der Ehepartner nicht sein gewohntes Lebensumfeld aufgeben. Durch verschiedene Modelle, wie Beleihung, Umkehrhypothek oder Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht kann der Wert einer selbstgenutzten Immobilie im Pflegefall in Liquidität gewandelt werden.

Aktuell erhalten die Betroffenen im ersten Jahr einen „Leistungszuschlag“ von 15 Prozent zu den einrichtungseinheitlichen Pflegekosten. Ab dem vierten Jahr übernimmt die Pflegekasse 75 Prozent der ursprünglich privat zu finanzierenden Kosten der Heimpflege. Dabei wird nicht geprüft, ob die Pflegebedürftigen vermögend sind.

Während potentielle Erben von dem System profitieren, müssen die Beitragszahler immer höhere Kisten stemmen.

Im Sommer 2024 hatte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, stationär Pflegebedürftige stärker finanziell unterstützen zu wollen. 

Das IW-Gutachten stellt DNEWS24 zur Verfügung: Gutachten-PKV-Vorsorge-für-den-stationären-Pflegefall.

Bild:  freepic © DNEWS24

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