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Rente: Millionen Minijobber müssen handeln

Seit dem 1. Juli 2026 können rund sieben Millionen Minijobber ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Wer jetzt aktiv wird, kann sich zusätzliche Rentenansprüche sichern – wer zögert, verzichtet womöglich dauerhaft auf Geld.

Für Millionen Minijobber in Deutschland bringt das Jahr 2026 eine wichtige Neuerung. Seit dem 1. Juli können Beschäftigte, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, diese Entscheidung einmalig aufheben. Die Minijob-Zentrale spricht von einer Reform mit großer Tragweite, denn bislang galt eine Befreiung dauerhaft – für die gesamte Dauer des Minijobs. Wer sich einmal entschieden hatte, blieb an diese Wahl gebunden. Nun eröffnet der Gesetzgeber ein Zeitfenster, das vielen Menschen zusätzliche Rentenansprüche und mehr Sicherheit im Alter ermöglichen kann.

Minijobber zahlen normalerweise einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung: 3,6 Prozent im gewerblichen Bereich und 13,6 Prozent in Privathaushalten. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht das einem Eigenanteil von 21,71 Euro. Wer sich von dieser Pflicht befreien ließ, sparte zwar den Beitrag, verzichtete aber gleichzeitig auf vollwertige Rentenansprüche und wichtige Absicherungen, etwa bei Erwerbsminderung. Genau hier setzt die neue Regelung an: Ab Juli 2026 können Minijobber die Befreiung einmalig rückgängig machen und wieder in die Rentenversicherung einsteigen. Ein erneuter Widerruf ist danach ausgeschlossen – die Entscheidung gilt dann erneut für die gesamte Dauer des Minijobs.

Der Schritt kann sich lohnen. Nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung steigt die spätere Rente bereits nach einem Jahr im versicherungspflichtigen Minijob um rund fünf Euro pro Monat. Wer also heute einzahlt, verbessert nicht nur seine Altersrente, sondern sichert sich auch Ansprüche bei Erwerbsminderung. Ein Beispiel zeigt das Potenzial: Wer zehn Jahre lang einen Minijob mit 603 Euro Monatsverdienst ausübt und den Eigenanteil von 21,71 Euro zahlt, erhält nach aktueller Berechnung rund 50 Euro mehr Rente pro Monat. Für viele Menschen mit niedrigen Einkommen kann das ein spürbarer Unterschied sein – und ein wichtiger Baustein für finanzielle Stabilität im Alter.

Die Rückkehr in die Rentenversicherung ist unkompliziert, erfordert aber aktives Handeln. Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung schriftlich oder elektronisch bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Die Änderung tritt dann im Folgemonat in Kraft. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Der Arbeitgeber meldet die Entscheidung anschließend an die Minijob-Zentrale. Wichtig ist zudem: Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Aufhebung einheitlich für alle Beschäftigungen beantragen. Die neue Rentenpflicht gilt dann automatisch für sämtliche Minijobs.

Auch für Menschen, die bereits eine Altersvollrente beziehen, gibt es Besonderheiten. Sie sind gesetzlich rentenversicherungsfrei, können aber freiwillig Beiträge zahlen, wenn sie zusätzliche Rentenpunkte erwerben möchten. Die Neuregelung schafft damit erstmals die Möglichkeit, eine frühere Entscheidung zu korrigieren und die eigene Altersvorsorge gezielt zu stärken.

Für viele Minijobber ist die Änderung eine Chance, die sie nicht verpassen sollten. Wer sich unsicher ist, ob sich die Rückkehr in die Rentenversicherung lohnt, sollte rechtzeitig Beratung in Anspruch nehmen – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei unabhängigen Beratungsstellen. Klar ist: Wer bis Juli 2026 nicht handelt, verzichtet möglicherweise dauerhaft auf höhere Rentenansprüche und wichtige Absicherungen. Die Reform zeigt, wie wichtig es ist, Entscheidungen zur Altersvorsorge regelmäßig zu überprüfen und an neue Möglichkeiten anzupassen.

Bild: Vitaly Gariev, Linkedinsalesnavigator unsplash © DNEWS24

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