Reform Bürgergeld: mehr Fordern, besser Fördern, Verwaltung reformieren
Die zukünftige Bundesregierung will das Bürgergeld reformieren. Dabei sollte es aber nicht nur um das Fordern und Fördern gehen, sondern auch um die Reform der Verwaltung. Seit Jahren geben die Jobcenter immer mehr Geld für das Verwalten und deutlich weniger für die Arbeitsförderung ihrer Kunden aus. Dadurch bleiben die Ausgaben hoch, während die Vermittlung in Arbeit auch wegen der vielfältigen Problemlagen der Kunden gering ist. Um die Arbeitsmarktintegration tatsächlich zu steigern, braucht es: stärkere Aktivierung durch gezielte Maßnahmen des „Förderns und Forderns“, höhere Anreize für Mehrarbeit, mehr individuelle Betreuung sowie effizientere Prozesse.
Rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland beziehen zurzeit Bürgergeld. Davon stehen etwa 2,7 Millionen Menschen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weil sie derzeit nicht erwerbsfähig sind, sich in einer Aus- oder Weiterbildung befinden oder Sorgearbeit übernehmen. Weitere rund 830.000 sind sogenannte Aufstocker:innen, bei denen das Erwerbseinkommen nicht zum Leben reicht – und 1,9 Millionen sind tatsächlich Arbeitslose. Die Gesamtkosten für alle Leistungen der Grundsicherung belaufen sich aktuell pro Jahr auf rund 52 Milliarden Euro, wovon etwa 29 Milliarden Euro als Bürgergeld gezahlt werden.
Zuständig für die Betreuung sind die Jobcenter. Sie sollen die Betroffenen dabei unterstützen, einen neuen Job zu finden, und bis dahin den Lebensunterhalt mit der Zahlung von Bürgergeld sichern. Die für diese Aufgaben nötigen Finanzmittel verteilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Jobcenter – nach der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Aufschlägen für einen hohen Anteil an Langzeitbeziehenden sowie Bürgergeldempfängern in einer Region.