Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nimmt Gestalt an – und sie dürfte für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbare Mehrbelastungen bringen. Nach Informationen aus Koalitionskreisen, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegen, sieht ein erster Entwurf deutliche Einschnitte bei den Zuschüssen für Pflegeheimbewohner sowie strengere Kriterien für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit vor. Ziel ist es, die milliardenschweren Finanzlücken der Pflegeversicherung zu schließen.
Kernpunkt der Reform ist die Verzögerung der gestaffelten Zuschüsse, die Pflegeheimbewohner zur Entlastung ihrer Eigenanteile erhalten. Bislang steigen diese Zuschüsse nach jeweils zwölf Monaten Aufenthalt im Heim. Künftig sollen die Stufen jedoch erst nach 18 Monaten greifen. Das bedeutet: Die Betroffenen müssen länger warten, bis sie finanziell entlastet werden – während die Pflegeversicherung gleichzeitig Milliarden einspart.
Konkret bleibt der Zuschlag von 15 Prozent nicht nur im ersten Jahr, sondern in den ersten 18 Monaten bestehen. Die nächste Stufe von 30 Prozent folgt erst danach. Die 50‑Prozent‑Entlastung wird nicht wie bisher nach 24, sondern erst nach 36 Monaten gewährt. Und die höchste Stufe von 75 Prozent soll künftig erst nach mehr als 54 Monaten gelten – bislang sind es 36 Monate. Für viele Heimbewohner, deren Aufenthaltsdauer oft begrenzt ist, könnte diese Verschiebung bedeuten, dass sie die höheren Entlastungsstufen überhaupt nicht mehr erreichen.
Gleichzeitig plant das Ministerium eine Verschärfung der Kriterien für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3. Ein höherer Grad an Einschränkung soll künftig notwendig sein, um als pflegebedürftig zu gelten. Diese Maßnahme dürfte die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich reduzieren – und damit auch die Ausgaben der Pflegeversicherung.
Weitere Änderungen betreffen die beitragsfreie Familienversicherung: Wie in der Krankenversicherung sollen mitversicherte Ehepartner, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, künftig einen Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent zahlen. Zudem sollen Gutverdiener stärker belastet werden. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um mindestens 300 Euro ist vorgesehen, möglicherweise auch mehr.
Warken kündigte an, den vollständigen Entwurf „spätestens Mitte Mai“ vorzulegen. Die Grundlage bilden die Ergebnisse der Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. Die Ministerin zeichnete ein düsteres Bild der aktuellen Lage: Das Pflegesystem sei in einem „katastrophalen Zustand“, allein im kommenden Jahr fehlten sechs Milliarden Euro. Die Reform solle die Versorgung sichern und die Finanzierung stabilisieren. Zugleich betonte sie, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht allein lassen zu wollen.
Für viele Familien, insbesondere in der Generation 50Plus, die häufig selbst pflegen oder Pflege organisieren müssen, bleibt jedoch die Sorge: Wird die Reform tatsächlich zu mehr Stabilität führen – oder vor allem zu höheren Belastungen für diejenigen, die ohnehin schon stark gefordert sind?
Bild: BMG, Jan Pauls, Annabel Podevyn unsplash © DNEWS24
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