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Österreich: Die Rentenreform-Pläne der neuen Bundesregierung

In Wien wird heute – fünf Monate nach der Wahl zum Nationalrat – eine neue Bundesregierung angelobt. Und die hat ambitionierte Pläne für umfassende Reformen des Pensionssystems in Österreich.

Eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Bundesregierung in Österreich ist die Sanierung des Budgets. Umfassende strukturelle Maßnahmen und eine Hebung von Effizienzpotentialen sollen dazu beitragen, dass wieder mehr finanzielle Spielräume für die Alpenrepublik entstehen.

Im Details sind ein wirksames Älterenbeschäftigungspaket sowie Reformen im Bereich der Pensionen geplant. So wird langfristig (bis 2031) ein Konsolidierungsbeitrag von 2,9 Mrd Euro entstehen, der bis 2028 bereits auf 1,45 Mrd Euro anwächst.

Das Älterenbeschäftigungspaket enthält u.a.

  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • altersgerechte Arbeitsplätze und
  • einen Anreiz- und Monitoringsystem für eine deutliche Anhebung der Beschäftigung von Personen ab dem 60. Lebensjahr.

Im Pensionsbereich verständigen sich die Regierungsparteien auf einen Maßnahmenmix, der das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote der Älteren rasch erhöht. Dazu zählen:

  • Einführung einer Teilpension
  • Einschränkung der Korridorpension – Erhöhung des
    Zugangsalters und der erforderlichen Versicherungszeiten
  • Treffsichere Ausgestaltung der Altersteilszeit
  • Nachhaltigkeitsmechanismus – Wenn es zu Abweichungen vom vorgesehen Budgetpfad für Pensionsausgaben kommen sollte, dann werden die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöht. Sollte dies nicht ausreichen, sind weitere Maßnahmen zu setzen, wie z.B. beim Anfallsalter, Pensionsanpassungen oder Beitragssatz
Älterenbeschäftigungspaket

Weitere geplante Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung sind:

  • Länger gesund arbeiten: bisherige Maßnahmen gesamthaft evaluieren und weiterentwickeln.
  • Älterenbeschäftigungspaket – konkrete Maßnahmen, um ein längeres gesundes Arbeiten zu ermöglichen: Qualifizierungsoffensive und Möglichkeiten zum Berufsumstieg
  • Fortbildungsmöglichkeiten auch für ältere Arbeitnehmer.
  • Betriebe motivieren, dass Umschulung für altersgerechten Arbeitsplatz früh genug beginnt.
  • Qualifizierung im Betrieb zur altersgerechten Beschäftigung.
  • Inkl. Entgeltschutz bei aufrechter Beschäftigung.
  • Ausarbeitung von Maßnahmen, wie bei schweren Berufen ein Umstieg in einen anderen Beruf ermöglicht werden kann (inkl. Lohnsubstituierung).
  • Arbeitgeber sollen ältere Arbeitnehmer länger beschäftigen und Arbeitsplätze entsprechend anpassen.
  • Durch Prävention mehr gesunde Lebensjahre. 
  • Entwicklung eines Anreiz- und Monitoringsystems für die Beschäftigung von Personen ab 60 (Evaluierung und Ausbau bestehender Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungssituation) sowie Bewertung der budgetären Auswirkungen.
  • Aktion 55 Plus- Existenzsichernde soziale Arbeit für Langzeitarbeitslose
Erhöhung des faktischen / gesetzlichen vorzeitigen Pensionsantrittsalters
  • Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten. Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöhen. Darüber hinaus wird sie auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen, und sonstige Maßnahmen.
  • Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026
  • Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt)
  • Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt)
Teilpension (ab 01.01.2026)
  • Ab individuellem Stichtag.
  • Zeitliche Reduktion der Arbeitszeit.
  • Im Ausmaß der Reduktion wird der entsprechende Teil des Pensionskontos geschlossen und die Pension zum dann zustehenden Zeitpunkt berechnet.
  • Im Korridor ab Pensionsstichtag bis 68 Jahre ist die komplette Schließung des Kontos möglich, dann wird die Gesamtpension aus der bestehenden Pension und dem noch offenen Pensionsteil gebildet. Abschläge und dergleichen bleiben aufrecht.
  • Für Schwerarbeitspensionen gilt das Modell mit der Einschränkung, dass in der Schwerarbeit begründenden Tätigkeit keine weitere Arbeitsleistung erbracht werden kann.
  • Die Altersteilzeit wird mit dem System der Teilpension harmonisiert, das heißt, dass man die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen kann, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht.
Rehabilitationsgeld/Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension/Altersteilzeit
  • Reform von Reha-Geld, Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
  • Generell flexiblere Möglichkeiten der Beurteilung (Zwischenstufen; Teilarbeitsfähigkeit) der Erwerbsfähigkeit bei gesundheitlichen Einschränkungen: Prüfung Berufsschutz zum Entgeltschutz weiterentwickeln; AMS stärker einbinden für Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt (auch beim Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensions-Antrag integrieren); Umschulungen während des Bezugs forcieren; AMS als zentrale Stelle für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und Arbeitsmarktwiedereinstieg;
Reha-Geld
  • Evaluierung der Neubeurteilung nach einem Jahr.
  • Verbesserung/Standardisierung bei Reha-Geld-Begleitung.
  • Forcierung der Reha-Maßnahmen während des Bezugs.
  • Einheitliche Beurteilungsstelle.
  • Evaluierung der Kurheileinrichtungen – zielgerichteter Einsatz der Mittel.
Faire Pensionen inkl. Schwerarbeit
  • Überarbeitung der Schwerarbeit.
  • Bewertung von schwerer Arbeit bei 45 Versicherungsjahren.
  • Entbürokratisierung der Schwerarbeit: Dokumentationsaufwand vereinfachen.
  • Objektivierung der Kriterien auch unter Berücksichtigung der Geschlechter.
  • Aufnahme von Pflegeberufen in die Schwerarbeitspensionsregelung als Zeichen des Respekts und der Wertschätzung
Zweite und dritte Säule des Pensionssystems
  • Weiterentwicklung notwendig – soll nicht Ersatz der ersten Säule werden: Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle. Umschichtung der Abfertigung neu ermöglichen.
  • Verbesserungen bei Pensionskassen (z.B. Herausnahmemöglichkeiten mit dem Pensionsantrittsalter, Härtefallregelung, mehr Transparenz, allg. Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen).
  • Prüfung der Performance im internationalen Vergleichen mit dem Ziel, durch Veränderungen die Veranlagungsergebnisse zu verbessern.
  • Mitarbeitervorsorge: Freiwillige Aufstockung. Abfertigung neu insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen evaluieren und verbessern.
Alterssicherungskommission
  • Gesetzlichen Auftrag überarbeiten/einfordern.
  • Politische Ziele – Maßnahmen von Experten erarbeiten.
  • Ihre Arbeit soll auch die zweite und dritte Säule umfassen.

Bild: Livio Srodic, Andy Wenzel Bundeskanzleramt Österreich © DNEWS24

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