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Große Witwenrente - was, wann, wie viel?

Die große Witwenrente ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Nicht jeder, der einen geliebten Partner verloren hat, erhält sie.

Die große Witwen- oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegensatz zur kleinen Witwenrente wird sie länger und in höherer Höhe gezahlt. Hinterbliebene erhalten die große Witwenrente, wenn Sie erwerbsgemindert sind, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist, oder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die Alters-Grenze wird schrittweise angepasst.

Die Altersgrenze für die große Witwenrente

Der Anspruch auf die große Witwenrente allein aufgrund des Alters steigt seit Ende 2011 von 45 Jahren bis 2029 auf dann 47 Jahre. Die Altersgrenze ist abhängig vom Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners (geregelt im § 242a SGB VI).

Die Altersgrenze wird so an das steigende reguläre Renteneintrittsalter angepasst.

  • Todesjahr des Partners 2025: Altersgrenze für große Witwenrente 46 Jahre und 4 Monate
  • Todesjahr des Partners 2026: Altersgrenze für große Witwenrente 46 Jahre und 6 Monate
  • Todesjahr des Partners 2027: Altersgrenze für große Witwenrente  46 Jahre und 8 Monate
  • Todesjahr des Partners 2028: Altersgrenze für große Witwenrente: 46 Jahre und 10 Monate
    ab 2029 47 Jahre

Beispiel: wer im Jahr 2025 verwitwet, muss mindestens 46 Jahre und 4 Monate alt sein, um die große Witwenrente allein wegen des Alters zu bekommen. Sind Hinterbliebene jünger als die für aktuell geltende Altersgrenze, haben sie lediglich Anspruch auf die kleine Witwenrente. Diese beträgt 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder mit Renteneintritt bezogen hätte. Ausnahmen gelten für Erwerbsgeminderte bzw. Erziehungsberechtigte.

Eine kleine Witwenrente kann nicht nachträglich in eine große Witwenrente umgewandelt werden, sobald später eine Altersgrenze überschritten wird. Diese Regelung geht bei jüngeren Hinterbliebenen davon aus, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt nach einer bestimmten Zeit wieder alleine zu bestreiten.

Höhe der großen Witwenrente

Die Höhe der großen Witwenrente hängt davon ab, ob für die Anspruchsberechtigten das neue Recht oder noch das alte Recht gilt. Bei der großen Witwenrente nach neuem Recht erhalten die Hinterbliebenen 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Ehepartner zum Todeszeitpunkt bezogen hat oder bezogen hätte. Im alten Recht sind es 60 Prozent. Dieses gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde, der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist und einer der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt. Dabei eigene Einkommen angerechnet. Dazu zählt:

  • Einkommen aus Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld
  • Vergleichbare ausländische Einkommen

Bildnachweis: freepik © DNEWS24

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