Millionen gesetzlich Versicherte könnten betroffen sein: Mehrere Krankenkassen hatten in den vergangenen Monaten Gesundheitskarten eingezogen oder gesperrt, wenn Beitragszahler in Rückstand geraten waren. Viele Betroffene erfuhren erst beim Arzt, dass ihre Karte nicht mehr funktionierte. Doch diese Praxis ist rechtswidrig – das hat das Bayerische Landessozialgericht (LSG) am 19. Mai entschieden, wie die dpa berichtet.
Die Richter stellten klar: Für den Entzug oder die Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gibt es keine gesetzliche Grundlage. Selbst wenn der Leistungsanspruch wegen ausstehender Beiträge ruht, bleibt die Karte ein verbindlicher Versicherungsnachweis. Rund 75 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert – das Urteil betrifft also nahezu die gesamte Bevölkerung.
Bislang erhielten viele säumige Beitragszahler sogenannte Berechtigungsscheine. Diese sollten als Ersatz dienen, wenn die Karte nicht mehr akzeptiert wurde. Doch auch dieser Weg ist laut Gericht nicht erlaubt. Berechtigungsscheine sind nur für einzelne Leistungen wie Heilmittel oder Haushaltshilfen vorgesehen – nicht für Arzt- oder Zahnarztbesuche.
Ein Kernproblem bleibt: Der gesetzlich vorgesehene „Ruhe-Status“ eines Versicherten lässt sich bis heute nicht elektronisch auf der Karte speichern. Viele Kassen hatten deshalb selbstständig Maßnahmen ergriffen, um offene Beiträge zu sanktionieren. Das LSG stellte jedoch klar: Die Gesundheitskarte ist kein Druckmittel, sondern ein garantierter Nachweis der Versicherung.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Eine Revision vor dem Bundessozialgericht ist möglich. Das aktuelle Urteil hebt eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts Augsburg auf – und zwingt die Kassen nun, ihre Verfahren zu überarbeiten.
Bild: Gemini KI © DNEWS24
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