Darunter halbierte sich das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (sogenannte Großerwerbe) auf 8,6 Milliarden Euro (-49,7 %) im Jahr 2024. Des Weiteren wurden mit 7,4 Milliarden Euro 28,7 % weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr. Hingegen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 %), das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 %) sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 %).
Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 114,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Vermächtnisse, Verträge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilansprüche etc.) das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 113,2 Milliarden Euro.
4,8 % mehr übertragenes Vermögen durch Erbschaften und 18,6 % weniger durch Schenkungen
Im Jahr 2024 nahm das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % auf 64,1 Milliarden Euro zu. Hier wurden unter anderem 33,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+3,1 %), 27,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+4,0 %) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+7,0 %) übertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen sank im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 % auf 4,8 Milliarden Euro. Darunter sank das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) auf 1,2 Milliarden Euro (-13,9 %).
Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind hingegen um 18,6 % auf 49,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gesunken. Insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden Euro (-34,1 %) und geschenktes Betriebsvermögen mit 16,7 Milliarden Euro (-32,9 %) wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger veranlagt. Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 %) halbiert. Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 Grundvermögen von 19 Milliarden Euro (-1,4 %) und restliches übriges Vermögen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro (-6,6 %) festgesetzt. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 auf 1,0 Milliarden Euro (+6,5 %) an.
Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG im Vorjahresvergleich gesunken
Steuerbegünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gehören neben den Freibeträgen zu den wertmäßig größten Abzugspositionen bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Neben übertragenem Betriebsvermögen werden die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG auch auf Anteile an Kapitalgesellschaften sowie auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen gewährt.
Die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG wurden im Jahr 2024 bei den Erbschaften mit 4,0 Milliarden Euro (-1,5 % zum Vorjahr) und bei den Schenkungen mit 13,1 Milliarden Euro (-47,1 % zum Vorjahr) berücksichtigt. Nachdem die Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG bei Schenkungen im Jahr 2023 deutlich gestiegen waren, erreichten sie 2024 fast wieder das Niveau des Jahres 2022.