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Die elektronische Patientenakte ist da - nach 22 Jahren

Seit 2003 wurde an ihr gebastelt, jetzt ist sie da: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gibt den Startschutz für die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte. Was die ePA kann.

Der 29. April 2025 ist ein Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitsbereich. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Privatversicherte können gegebenenfalls auf eigene Systeme ihrer privaten Krankenkassen zurückgreifen.

Bislang hatten nur ausgewählte Praxen in den Testregionen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Franken diese Freischaltung.

Ab heute sind alle Praxen grundsätzlich berechtigt, Daten in die ePA einstellen zu können. 

Die Freischaltung bedeutet allerdings noch nicht, dass mit dem Stichtag heute alle Praxen die Behandlungsdaten aller Patienten auch wirklich in die ePA ablegen. Voraussetzung für eine solche Speicherung ist nämlich das reibungslose Funktionieren spezieller Software-Module in den digitalen Praxisverwaltungssystemen (PVS). Dafür müssen die entsprechenden Anbieter Updates zur Verfügung stellen und die Praxen ihre Systeme aktualisieren.

Wann alle Anbieter diese Updates zur Verfügung stellen und die Praxen reagieren, ist offen. Eine Pflicht zum Einsatz der ePA soll es erst ab Oktober geben.

Auch die Einsatzgebiete der ePA sollen erst Schritt für Schritt erweitert werden. Ein wichtiger erster Baustein sind Medikamenten-Listen, die Praxen und Kliniken in der Akte speichern können. Sie sollen verhindern, dass verschiedene Ärzte oder Krankenhäuser Arzneien verschreiben, die untereinander gefährliche Wechselwirkungen auslösen könnten.

Weitere Bausteine neben der Medikamentenliste, wie ein digitaler Impfpass, ein Mutterpass oder ein Zahnbonus-Heft sollen erst in den nächsten Monaten und Jahren folgen.

Patienten müssen nicht aktiv werden

Anders als Praxen, die gegebenenfalls ihre Software aktualisieren müssen, müssen Patienten nicht selbst etwas tun. Wollen Patienten die in der ePA gespeicherten Daten einsehen oder steuern, müssen sie nur die entsprechende App ihrer Krankenkasse installieren. Das kann sowohl über das Smartphone oder auch den Computer geschehen. 

Die entsprechenden Zugänge zur ePA zu installieren, ist aufwändig. Die Patienten brauchen eine elektronische Gesundheitskarte, mit der sie sich per NFC-Technik über ihr Smartphone ausweisen können. Wer einen ePA-Zugang hat, kann auch selbst Daten hochladen oder löschen.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, für alle Versicherten eine ePA einzurichten, es sei denn, die Patienten widersprechen. In der Test-Phase haben von diesem Widerspruchsrecht rund fünf Prozent der etwa 74 Millionen Kassenpatienten Gebrauch gemacht.

Patienten können auch einzelne Daten sperren oder dafür sorgen, dass nur bestimmte Ärzte auf Informationen Zugriff haben. 

Die Einführung der ePA wird von der halbstaatlichen Betreibergesellschaft gematik durchgeführt. Sie verweist darauf, dass vor dem bundesweiten Rollout höchstmögliche Sicherheitsstandards umgesetzt worden sind. Dafür hat sich die gematik mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abgestimmt. Die ePA ist nicht auf der Patienten-Chipkarte der Krankenkassen gespeichert, sondern sie liegt in besonderen Datenbanken.

Privatversicherer wollen mitziehen
Die privaten Krankenversicherer sind bei der ePA-Einführung nicht direkt beteiligt, sie wollen sich aber ebenfalls einbringen. Die Patientenakte werde „medizinische Behandlungen besser und effizienter machen“, erklärt der PKV-Verband. Es gebe bereits private Krankenversicherer, die digitale Patientenakten anbieten. Weitere Unternehmen wollten im Lauf des Jahres nachziehen, so der Verband.

Bildnachweis: freepik © DNEWS24

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