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Demografie 2025: 0,9 % mehr Pensionäre im öffentlichen Dienst

38 % der Neupensionierten wurden wegen Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Durchschnittliches Ruhegehalt: 3.416 Euro brutto im Januar 2025.

Am 1. Januar 2025 gab es 1 418 800 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Zusätzlich bezogen 382 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,5 %).

Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 416 Euro brutto im Monat. Das waren 5,4 % mehr als im Januar 2024. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Wert bei 2 730 Euro gelegen, das ergibt eine durchschnittliche jährliche Steigerung um rund 2,3 % seit 2015. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 9,0 Milliarden Euro entsprach das wie im Jahr zuvor rund 1,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Weniger Pensionärinnen und Pensionäre im Bundesbereich, mehr im Landes- und kommunalen Bereich

Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 %. Im Landesbereich stieg deren Zahl dagegen um 1,4 % und im kommunalen Bereich um 3,0 %.

Zahl der Neupensionierungen im Schuldienst auf niedrigstem Stand seit 2003

Zwischen 2000 und 2020 hatte sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht (+53,9 %). Dieser Anstieg ließ sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der Lehrkräftebedarf deutlich gestiegen. Im Schuldienst des Landesbereichs hatte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in diesen 20 Jahren fast verdreifacht (+181,1 %). Mittlerweile sind die stärksten Einstellungsjahrgänge bereits pensioniert worden, sodass es im Jahr 2024 nur noch zu 14 400 Neupensionierungen im Schuldienst kam. Weniger Pensionierungen gab es hier zuletzt im Jahr 2003, die meisten Pensionierungen fanden mit jeweils 27 900 in den Jahren 2014 und 2015 statt.

38 % der Neupensionierten wegen Erreichen ihrer Altersgrenze in den Ruhestand versetzt

Rund 38 % der insgesamt 55 900 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2024 gingen mit Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand, das heißt entweder mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (im Durchschnitt mit 66,1 Jahren) oder mit der für sie relevanten besonderen Altersgrenze (im Durchschnitt mit 60,8 Jahren), wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt.

41 % traten vorzeitig mit einer Antragsaltersgrenze (zum Beispiel bei Schwerbehinderung, langer Dienstzeit oder gegebenenfalls unter Hinnahme von Versorgungsabschlägen) in den Ruhestand ein (im Durchschnitt mit 64,0 Jahren). Weitere 17 % wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (im Durchschnitt mit 55,8 Jahren). Die übrigen 4 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe (im Durchschnitt mit 58,5 Jahren).

Bildnachweis: freepik © DNEWS24

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