„Mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung will die Bundesregierung die Pflege neu ausrichten. Für uns ist entscheidend, was das für die häusliche Versorgung bedeutet und damit für die Menschen, die zu Hause gepflegt werden sowie ihre Angehörigen.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist richtig, und dass die häusliche Pflege im Entwurf noch einmal gestärkt werden soll, ist ein wichtiges Signal. Wenn Menschen möglichst lange in ihrem Zuhause leben können, braucht es verlässliche, gut koordinierte und transparente Unterstützungsangebote. Für die häusliche Betreuung kann das ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Gleichzeitig sehe ich den Entwurf sehr kritisch. Besonders problematisch ist der geplante Wegfall des Entlastungsbetrags im Pflegegrad 1. Gerade Menschen mit noch geringem Unterstützungsbedarf würden hier starke Einbußen spüren. Auch die Idee, das neue Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nach Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 nur zur Hälfte auszuzahlen, belastet Familien zusätzlich in einer Phase, in der sie oft unter hohem Druck stehen und sehr schnell Hilfe organisieren müssen. Hinzu kommt die geplante Anpassung der Begutachtungssystematik. Offiziell soll sie den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bremsen. In der Praxis besteht die Sorge, dass Pflegegrade künftig restriktiver vergeben und Höherstufungen schwieriger werden – und dass Leistungsansprüche häufiger mit Verweis auf Prävention oder Rehabilitation in Frage gestellt werden.
Positiv ist die Einführung des Entlastungsbudgets als flexiblere Möglichkeit zur Gestaltung der häuslichen Versorgung. Kritisch sehen wir jedoch, dass die finanzielle Differenz zum Sachleistungsbudget weiter wächst. Das passt kaum zu dem Ziel, die häusliche Pflege zu stärken. Ähnlich ambivalent bewerte ich das neue Überbrückungsbudget: Die stärkere Fokussierung auf Krisen- und Ausfallsituationen ist sinnvoll, die deutliche Kürzung der verfügbaren Budgets dagegen nicht. Auch die vorgesehene Verpflichtung, bereits ab dem vierten Tag eine Einbindung der Pflegebegleitung und Meldung an die Pflegekasse vorzunehmen, ist aus meiner Sicht wenig praxisnah. Viele Versorgungslücken lassen sich in drei Tagen schlicht nicht schließen.
Aus meiner Sicht enthält der Entwurf einige sinnvolle Ansätze für die häusliche Versorgung, verdient aber den Namen „Reform“ noch nicht. Zu viele zentrale Fragen bleiben offen: vor allem eine merkliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen, eine Stärkung der Angehörigen und eine nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Versorgung. Wichtig ist natürlich: Noch ist nichts beschlossen. Wir werden den weiteren Prozess genau verfolgen und uns weiterhin für eine menschennahe, zugängliche und finanziell stemmbare Pflege stark machen.“
Peter Blassnigg, Aterima Care
Die Aterima Care GmbH hat sich auf die häusliche Betreuung älterer Menschen in Deutschland spezialisiert. Aterima Care beschäftigt engagierte Seniorenbetreuerinnen, denen attraktive Gehälter geboten und sichere Arbeitsplätze garantiert werden.
Peter Blassnigg ist Leiter Geschäftsentwicklung und Vertrieb Deutschland der international tätigen Aterima Gruppe und Geschäftsführer der Aterima Care GmbH.
Mehr Informationen: aterima-care.de.
Die Aterima Care GmbH hat eine Verbraucherempfehlung vom Bundesverband Initiative 50Plus Europa erhalten.
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Bild: Aterima Care GmbH Peter Blassnigg © DNEWS24
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