Altersdiskriminierung: 88‑Jähriger erstreitet Entschädigung von Bank
Ein 88‑jähriger Rentner beantragt eine Kreditkarte – und wird allein wegen seines Alters abgelehnt. Ein Gericht urteilt nun eindeutig: Das ist unzulässig. Der Fall zeigt, wie sensibel Banken mit älteren Kundinnen und Kunden umgehen müssen.
Als der 88‑jährige pensionierte Richter eines Tages eine Kreditkarte mit einem moderaten Verfügungsrahmen von 2.500 Euro beantragte, rechnete er nicht mit Widerstand. Seine finanzielle Situation war solide, seine monatliche Pension von rund 6.400 Euro gut dokumentiert. Doch die Bank, bei der er über ein Internetportal Neukunde werden wollte, verweigerte ihm die Kreditkarte – und zwar nicht wegen mangelnder Bonität, sondern allein aufgrund seines hohen Alters. Die Begründung: eine „ungünstige Rückzahlungsprognose“. Der Mann könne aufgrund seines Alters eher sterben, und mögliche Rückforderungen gegenüber Erben seien zu aufwendig. Eine Bonitätsprüfung nahm das Institut gar nicht erst vor.